Nutzungsbedingungen

Präambel

Bei der webbasierten Software „conversario“ handelt es sich um eine Social Media Management Lösung der ferret go GmbH, Kadiner Straße 11, 10243 Berlin (nachfolgend: Anbieter), welche Social Media Teams dabei unterstützt, Nutzerkommentare in sozialen Netzwerken zeitsparend zu managen und zu moderieren. Der Kunde möchte diese Software zum internen Einsatz nutzen. Für die Nutzung von conversario gelten folgende Nutzungsbedingungen:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf Grundlage eines Angebots, das abweichende Vereinbarungen zu diesen Nutzungsbedingungen beinhalten kann. Abweichende Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Der Anbieter erbringt SaaS-Dienstleistungen im Bereich Social Media Software. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software „conversario“ zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Hosting). Der Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Software (nachfolgend: „Software“) ergibt sich aus den im Angebot genannten und auf der Webseite des Anbieters beschriebenen Funktionen.

  2. Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, kann aber im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht vom Anbieter zu vertretende Einwirkungen verursacht werden.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Vertrag gilt für die im Angebot genannte Anzahl von Nutzern und Anzahl zu prüfender Kommentare. Der Anbieter hat das Recht, einmal jährlich oder im Falle eines begründeten Anlasses beim Kunden eine Überprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um festzustellen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang eingehalten wird.

  2. Der Anbieter wird unverzüglich nach Vertragsschluss für den Kunden die notwendige Kapazität für die Anzahl geschuldeter Kommentare bereitstellen. Die Inbetriebnahme der Software und die Anbindung an die jeweiligen Kanäle des Kunden in sozialen Netzwerken erfolgt durch den Kunden, ggf. mit Unterstützung durch den Support des Anbieters.

  3. Der Kunde erhält die Möglichkeit, Kanäle mindestens aus folgenden sozialen Netzwerken anzubinden: Facebook, Instagram, YouTube, TikTok, LinkedIn und X. Conversario ist zudem nativ an die Onsite Engagement Plattform “engagently” angeschlossen. Weitere Kanäle können im Rahmen der Fortentwicklung der Software hinzukommen. Des Weiteren können kundeneigene Systeme durch die Anbindung via API an die Software "conversario” sichergestellt werden.

  4. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach § 9.

  5. Der Anbieter erbringt neben der Bereitstellung der Software ferner Leistungen im Bereich Fortentwicklung (a), Störungshilfe/Fehlerbeseitigung (b) und Support (c).

a. Im Rahmen der Fortentwicklung entwickelt der Anbieter die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an, bearbeitet Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen der Software. Miterfasst sind kleinere Funktionserweiterungen.

b. Im Rahmen der Störungshilfe/Fehlerbeseitigung ist der Anbieter verpflichtet, vom Kunden gemeldete Fehler der Software zu untersuchen und etwaige Fehler zu beseitigen. Voraussetzung für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung ist die Erfüllung der dem Kunden gemäß § 3 obliegenden Mitwirkungspflichten. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.

c. Der Anbieter verpflichtet sich ferner dazu, den Kunden bzw. das Personal des Kunden Support zu leisten.

  1. Die Mitarbeiter des Anbieters treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich dem vom Anbieter benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen den Anbieter erteilen.

  2. Nicht vom Vertrag erfasste zusätzliche Leistungen übernimmt der Anbieter auf Anforderung des Kunden gegen gesonderte Zahlung, wenn ihm zum Zeitpunkt der Anforderung ausreichendes Pflegepersonal zur Verfügung steht. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze des Anbieters unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird auftretende Fehler dem Anbieter unverzüglich mitteilen und diesen bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, dem Anbieter auf dessen Anforderung in Schrift- oder Textform Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.

§ 4 Telefonische Beratung

  1. Der Kunde erhält telefonisch oder per E-Mail Hilfestellung bei Störungen an der Software und bei Bedienproblemen.

  2. Die „Hotline“ ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 30 330 830 900 zu erreichen

  3. Eine darüber hinausgehende Pflegebereitschaft bedarf der besonderen Vereinbarung.

§ 5 Hosting, Verfügbarkeit und Service Level

  1. Die Vertragssoftware steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software während der Betriebszeit, wird mit 99% im Jahresmittel gewährleistet. Die Dienste der angebundenen sozialen Netzwerke sind nicht Teil der Software. Für deren Störungen ist der Anbieter nicht verantwortlich. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.

  2. Die Verbindung zur Seite wird durch ein 256-bit SSL-Zertifikat verschlüsselt.

  3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der an der Software, sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

  4. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der Software erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr (Servicezeiten).

  5. Die Fehlerbehebung erfolgt innerhalb der Servicezeiten wie folgt:

  • Fehlerklasse 1: Schwerer Fehler (Definition: Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr möglich.) -> Reaktionszeit und Beginn mit der Fehlerbehebung: 4 Stunden

  • Fehlerklasse 2: Mittlerer Fehler (Definition: Die Nutzung der Software ist hinsichtlich eines oder mehrerer Teile nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt. Die Software ist aber zumindest teilweise noch benutzbar.) -> Reaktionszeit und Beginn mit der Fehlerbehebung: 24 Stunden

  • Fehlerklasse 3: Leichter Fehler (Alle Fehler, die nicht einer anderen Fehlerklasse zuzuordnen sind.) -> Reaktionszeit und Beginn mit der Fehlerbehebung: Im Rahmen des nächsten Update-Zyklus

  1. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernsthaft eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 4 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.

  2. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, verständigen. Der Anbieter wird alle Mittel einsetzen, um dem Kunden eine Umgehungslösung anzubieten.

  3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch die Regelung in dieser Ziffer unberührt.

§ 6 Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für den Softwarezugriff und das Hosting das im Angebot vereinbarte Entgelt zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.

  2. Der Anbieter wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.

  3. Die Vergütung erfolgt monatlich im Voraus innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  4. Im Pauschalpreis nicht enthalten sind Pflegearbeiten, die aufgrund von Fehlbedienung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung oder Veränderung der Software entstanden sind. Diese Pflegearbeiten werden auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung allgemein gültigen Stundensätze des Anbieters nach entstandenem Zeitaufwand berechnet.

§ 7 Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen.

  2. Der Anbieter verpflichtet sich, sein Personal entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verpflichten.

  3. Über die Software eingestellte Inhalte sind alleiniges Eigentum des Kunden und werden bei Vertragsende auf Kundenwunsch gelöscht. Hierzu zählen insbesondere Nutzerprofile, Kommentare in allen Variationen und deren beinhaltende Medienelemente.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, die Vertragssoftware auf den Systemen des Anbieters zu nutzen. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt nicht.

  2. Der Kunde erhält an den Vertragsgegenständen, die ihm der Anbieter im Rahmen seiner Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt (z.B. Updates, ergänzende Softwarehandbücher) ebenfalls ein Nutzungsrecht. Der Anbieter stellt den Kunden von Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Benutzung dieser Software geltend gemacht werden können.

  3. Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.

§ 9 Gewährleistung

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Software wird ausgeschlossen. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Zugang der Mängelanzeige.

§ 10 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

  2. Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  3. In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  5. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

§ 11 Laufzeit des Vertrages

  1. Dieser Vertrag hat die im Angebot genannte Laufzeit.

  2. Die Laufzeit verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn der Vertrag nicht form- und fristgerecht zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

  3. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss dieses Vertrags und kann von beiden Parteien, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Paragraphen unberührt.

  5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder der Textform.

§ 12 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und seine Anlagen sowie der Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung regeln die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. AGB des Kunden akzeptiert der Anbieter nicht.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Aktualisiert: Januar 2017

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